Allgemeine Geschäftsbedingungen 


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Z-Pro+ (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Kunden über Dienstleistungen in den Bereichen Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Reinigung, Bau- und Sonderreinigung, Abbruch- und Entkernungsarbeiten (nicht statisch relevante Bauteile), Sanierung von Wohnungen, Hausmeisterdienste, Objektbetreuung, Garten- und Grünanlagenpflege, Treppenhaus- und Außenreinigung, Kleinreparaturen und Instandhaltung, Winterdienst & Streudienst, Objektkontrolle & Haustechnik, Mülltonnenservice sowie Kontrollgänge.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt die im individuellen Angebot oder Vertrag beschriebenen Dienstleistungen.
Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag.

Änderungen, Zusatzleistungen oder Erweiterungen (z. B. Entsorgung besonderer Abfälle, Sonderreinigungen, Zusatzanforderungen bei Sanierungsarbeiten) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

 

3. Angebote und Preise

Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande.

Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Mehrleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

Kosten für Genehmigungen, Halteverbotszonen oder externe Dienstleistungen (z. B. Container, Sondermüllentsorgung) trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten.

 

4. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren erhoben werden.

 

5. Leistungszeit und Ausführung

Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. höhere Gewalt, Krankheit, Verkehrsstörungen, Materialengpässe) ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung nachzuholen.

Der Kunde verpflichtet sich, zum vereinbarten Termin den ungehinderten Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten, Grundstücken oder Objekten zu gewährleisten.

 

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Durchführung erforderlichen Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen, baubehördliche Genehmigungen) rechtzeitig vorliegen.

Gefährliche oder umweltgefährdende Stoffe (z. B. Chemikalien, Farben, Asbest, Öl, Benzin, explosive Materialien) müssen vor Beginn der Arbeiten vom Kunden entfernt oder deutlich gekennzeichnet werden.

Wertgegenstände, Bargeld und persönliche Dokumente sind vor Beginn der Arbeiten vom Kunden zu sichern.

 

7. Gewährleistung und Abnahme

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit dem Kunden.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

 

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für Schäden durch unsachgemäße Mitwirkung des Kunden, fehlende Genehmigungen oder nicht angezeigte Gefahrenstoffe übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Für Schäden an nicht erkennbaren Leitungen, Installationen oder verdeckten Mängeln des Objekts haftet der Auftragnehmer nur, soweit diese bei Anwendung der üblichen Sorgfalt erkennbar gewesen wären.

Der Kunde ist verpflichtet, Wertgegenstände eigenständig zu sichern; eine Haftung des Auftragnehmers hierfür ist ausgeschlossen.

 

9. Entsorgung

Die Entsorgung von Abfällen erfolgt fachgerecht nach den gesetzlichen Vorschriften.

Sonderabfälle (z. B. Farben, Lacke, Chemikalien, Asbest) sind vom Kunden gesondert zu deklarieren und werden separat berechnet.

 

10. Kündigung / Stornierung

Kündigt der Kunde den Auftrag kurzfristig (weniger als 48 Stunden vor Beginn), kann der Auftragnehmer eine pauschale Aufwandsentschädigung von bis zu 30 % des vereinbarten Preises verlangen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Auftragnehmer kann den Auftrag kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nachkommt oder vereinbarte Zahlungen nicht leistet.

 

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB zu.
Eine Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular werden dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt.

 

12. Datenschutz

Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß DSGVO ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt.

Weitere Informationen (z. B. zu Speicherdauer, Betroffenenrechten, Weitergabe an Dritte, Datenschutz-Ansprechpartner) enthält die ausführliche Datenschutzerklärung auf unserer Website [www.z-proplus.de/datenschutz] (Beispiel-URL).

 

13. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Ist der Kunde Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des HGB, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

 

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